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Einkaufsbedingungen

  1. Die Einkaufsbedingungen der HENRY LAMOTTE FOOD GmbH (Käufer) sind ausschließlich zur Verwendung gegenüber Unternehmern bestimmt. Sie gelten ausschließlich für alle von dem Käufer abgegebenen Bestellungen und für alle mit dem Käufer abgeschlossenen Verträge. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Verkäufers gelten nur dann, wenn der Käufer diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Verkäufers die Lieferung des Verkäufers vorbehaltlos annimmt.
  2. Der in der Bestellung des Käufers ausgewiesene Preis ist bindend. Weitere Kosten trägt der Käufer nicht. Beim Zahlungsverkehr mit Auslandsberührung trägt der Käufer nur die Bankkosten, die in der Bundesrepublik Deutschland anfallen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer im gesetzlichen Umfang zu.
  3. Sofern vom Käufer gegebene Verschiffungs- und Verladungsanweisungen vom Verkäufer nicht eingehalten werden und hierdurch ein Schaden entsteht (zum Beispiel höhere Frachtkosten, Zollabgaben oder neue Importbeschränkungen zu Lasten des Importeurs o. ä.), wird der Verkäufer dem Käufer den Mehraufwand erstatten.
  4. Die Bestellung des Käufers bezieht sich auf gesunde und handelsübliche Ware der angegebenen Qualität. Lebensmittel und deren Auszeichnungen müssen sämtlichen einschlägigen deutschen Bestimmungen einschließlich etwaigen Qualitäts-/ oder Kennzeichnungsbestimmungen entsprechen. Der Verkäufer trägt die Verantwortung für etwaige Mangelschäden einschließlich etwaiger Mangelfolgeschäden, die im Zusammenhang mit der Lieferung einer fehlerhaften Ware auftreten. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen dem Käufer ungekürzt zu. Die Verjährungsfrist für einen Rechts- oder Sachmangel beträgt drei Jahre und beginnt mit der Ablieferung. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  5. Fälle höherer Gewalt berechtigen den Käufer – unbeschadet seiner sonstigen Rechte – ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie nicht von unerheblicher Dauer sind. Als höhere Gewalt gelten z. B. Krieg, Auf-ruhr, Unruhen, Ein-/Ausfuhrbeschränkungen, behördliche Maßnahmen, unverschuldete Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Unterbrechungen der Verkehrswege, Naturkatastrophen wie z. B. außergewöhnliche Hitze, Nässe oder Frostperioden und sonstige Ereignisse, die dem Käufer die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen.
  6. Vorrangig finden die Regelungen dieser Einkaufsbedingungen des Käufers Anwendung. Sofern und soweit diese keine Regelungen enthalten, gelten ergänzend die Geschäftsbedingungen des Waren-Vereins der Hamburger Börse e.V., Hamburg. Der Verkäufer erhält auf Anforderung ein Exemplar der einschlägigen Bedingungen vom Käufer ausgehändigt und ist mit dessen Geltung ausdrücklich einverstanden. Nachrangigst, sofern und soweit nicht die Regelungen gemäß den Sätzen 1 und 2 zur Anwendung gelangen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  7. Jeglicher Rechtsstreit aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung soll durch ein Schiedsgericht entschieden werden, nämlich auf der Basis der Verfahrensordnung des Waren-Vereins der Hamburger Börse e.V., Hamburg. Der Verkäufer erhält auf Anforderung ein Exemplar der einschlägigen Bedingungen vom Käufer ausgehändigt und ist mit dessen Geltung ausdrücklich einverstanden. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, die Rechtsstreitigkeit wahlweise bei einem ordentlichen Gericht anhängig zu machen. Für den Fall, dass der ordentliche Rechtsweg gewählt wird, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bremen, sofern der Verkäufer einen kaufmännischen Betrieb unterhält. Sofern der Verkäufer den Käufer verklagen will, muss er dem Käufer zuvor Gelegenheit geben, sein Wahlrecht auszuüben. Auf Aufforderung des Verkäufers wird der Käufer sein Wahlrecht vorprozessual ausüben. Übt der Käufer sein Wahlrecht nicht oder nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Aufforderung des Verkäufers aus, wird die Rechtsstreitigkeit gemäß Ziffer 7 Satz 1 durch ein Schiedsgericht entschieden.
  8. Die Henry Lamotte Food GmbH legt in ihren Geschäftsbeziehungen großen Wert auf die Berücksichtigung grundlegender sozialer Standards und eines verantwortungsvollen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen. Diese Grundsätze sind in dem Verhaltenskodex der Business Social Compliance Iniative zusammengefaßt, deren Beachtung die Henry Lamotte Food GmbH vom Lieferanten erwartet.
          Stand 12/2017

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